Die länderübergreifende Kooperation Umweltinformationssysteme (VKoopUIS) führt das Projekt LHP-App Meine Pegel unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg und ist bemüht, seine Apps in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App Meine Pegel Version 2.5.1 und höher.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung (App) ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2025 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App Meine Pegel und beruht auf einer einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der mobilen Anwendung mit den Barrierefreiheitsanforderungen, in Form einer durchgeführten Selbstbewertung gemäß Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.11.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer mobilen Anwendung aufgefallen oder möchten Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist zuständig:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Referat 15 – Informationstechnik, IT-Leitstelle, UIS, Nachhaltige Digitalisierung
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
IuK-Leitstelle@um.bwl.de
Telefon: +49 (0)711 126-0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die App 'Meine Pegel' oder diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/